Freies Rechtsabbiegen bei Rot

Während einer zweijährigen Pilotphase wurde in Basel 2015 und 2016 das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende an zwölf Lichtsignal-Standorten getestet. Zwei Standorte erwiesen sich als ungeeignet. Die zehn verbleibenden Standorte konnten bis heute beibehalten werden. Aufgrund des erfolgreichen Pilotprojektes hat der Bund das freie Rechtsabbiegen bei Rot in die per 1. Januar 2021 rechtskräftige Revision des Verkehrsrechts aufgenommen.

Zu den zehn Standorten, die nach dem Pilotversuch in Betrieb bleiben konnten, sollen nun in einem ersten Schritt 30 weitere Standorte hinzukommen. Dies überall dort, wo abgesehen von der entsprechenden Signalisierung keine weiteren Massnahmen notwendig sind. Das Amt für Mobilität hat hierfür zusammen mit der Kantonspolizei sämtliche Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen überprüft. Einer der neuen Standorte befindet sich im Verkehrsgarten, damit auch Kinder das neue Signal kennenlernen können. Weitere Standorte, an welchen zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise Markierungsarbeiten oder Anpassungen an den entsprechenden Ampeln nötig sind, folgen im Laufe des Jahres.

Signalisation und Verkehrsregeln

Diese Signaltafel zeigt, dass das Rechtsabbiegen für Velofahrende auch bei Rot gestattet ist. Das Schild zeigt ein gelbes Velo mit gelbem Rechtspfeil auf schwarzem Grund und wird rechts neben dem Rotlicht des Lichtsignals angebracht. Es erlaubt dem Veloverkehr, bei Rot vorsichtig rechts abzubiegen, und erspart so mögliche Wartezeiten am Lichtsignal. Querende Fussgänger und der von links kommende Verkehr haben in jedem Fall Vortritt.