Mehr finanzielle Unterstützung für Projekte zugunsten einer nachhaltigen Mobilität

Im vergangenen Sommer löste der Mobilitätsfonds den bisherigen Pendlerfonds ab. Nun hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung angepasst. Neu stehen die Mittel aus dem Fonds auch für Planungsarbeiten, für Projekte des Kantons sowie als Anschubfinanzierung für Projektideen zur Verfügung. Damit möchte der Regierungsrat die nachhaltige Mobilität im Kanton noch stärker fördern und so zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele von Basel-Stadt beitragen.

Der Regierungsrat hat am 1. August 2022 die gesetzlichen Bestimmungen des Mobilitätsfonds im Umweltschutzgesetz in Kraft gesetzt. Damit löst der Mobilitätsfonds den bestehenden Pendlerfonds ab. Folglich wurde nun auch eine Totalrevision der entsprechenden Verordnung nötig. Damit regelt er den Vollzug der Gesetzesbestimmungen neu und definiert die Voraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung finanzieller Beiträge aus Mitteln des Mobilitätsfonds.

Wie bis anhin können über den Mobilitätsfonds die Investitions- und Betriebskosten von Projekten Dritter zugunsten der nachhaltigen Mobilität in der trinationalen Agglomeration Basel finanziell unterstützt werden. Neu ist es auch möglich, einen Beitrag an die Planungskosten zu beantragen. Private, öffentlich-rechtliche Einrichtungen inner- oder ausserhalb des Kantons Basel-Stadt oder Gebietskörperschaften ausserhalb der Kantonsverwaltung können ein Gesuch an die Geschäftsstelle des Mobilitätsfonds stellen. Die Gesuche werden fachlich geprüft, bei Eignung vom trinational zusammengesetzten Mobilitätsfondsrat empfohlen und vom Kanton Basel-Stadt freigegeben.

Neu können auch Beiträge an Projekte des Kantons Basel-Stadt gesprochen werden. Möglich sind Beiträge für neuartige, noch nicht oder wenig erprobte Projekte, die zu einer Verbesserung des Gesamtverkehrssystems im Kantonsgebiet beitragen. Auch der Kanton muss jeweils ein Gesuch einreichen, das vom Prozess her gleichbehandelt wird, wie die Gesuche Dritter.

Überdies ist es künftig auch möglich, finanzielle Beiträge für die Entwicklung neuer Projekte zu beantragen. Damit möchte der Regierungsrat einen Anreiz setzen, neue Projektideen aktiv voranzutreiben, die eine nachhaltige Mobilität fördern. Denn oft scheitern gute Ideen am fehlenden Geld für die nächsten Schritte bis zur Realisierung. Im Sinne einer Anschubfinanzierung kann der Mobilitätsfonds Mittel für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Zweckmässigkeits- und Machbarkeitsabklärungen, Vorstudien oder Vorprojekte bereitstellen.

Mit diesen Neuerungen verstärkt der Regierungsrat seine Bemühungen, die nachhaltige Mobilität in der trinationalen Agglomeration Basel zu fördern. Dies ist in Anbetracht der ambitionierten Klimaziele des Kantons unerlässlich. Dem Mobilitätsfonds stehen jährlich rund 3 bis 4 Mio. Franken zur Verfügung. Sie entstammen den Erträgen aus dem Verkauf der Pendler- und Besucherparkkarten sowie der Anwohnerparkkarten. Der Saldo des Mobilitätsfonds beträgt auf Ende 2022 rund 11 Mio. Franken.

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