Blaue Zone und weisse Parkplätze

In Basel unterscheidet man grundsätzlich zwischen Parkplätzen in der blauen Zone und weiss markierten Parkplätzen mit zusätzlicher Signalisation.

Blaue Zone

Hier darf eine Stunde plus die angebrochene halbe Stunde kostenlos parkiert werden. Die Anwendung ist auf der Rückseite jeder Parkscheibe beschrieben.

Die blaue Zone gilt an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 19.00 Uhr. Die Parkscheibe muss während dieser Zeiten angebracht werden.

Mit der Anwohnerparkkarte kann in der blauen Zone im entsprechenden Postleitzahlkreis zeitlich unbeschränkt parkiert werden.

Auch in Strassen ohne markierte Parkfelder gilt die Blaue Zone, wenn diese mit einem Zonensignal entsprechend signalisiert ist. Dies bedeutet, dass dort auch ohne blau markierte Parkfelder die Parkscheibe beziehungsweise eine Parkkarte hinter der Windschutzscheibe platziert werden muss. Dies gilt für zahlreiche Strassen auf dem Bruderholz sowie für vereinzelte Strassen in anderen Quartieren. Für das Parkieren gelten in solchen Strassen die allgemeinen Parkierungsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz.

Weiss markierte Parkplätze

Bei weiss markierten Parkplätzen weist ein Schild auf die erlaubte Parkdauer hin und darauf, ob die Parkscheibe hinterlegt werden muss. Weiss markierte Parkplätze können zudem kostenpflichtig sein. Die Höhe der Parkgebühr ist auf den Parkuhren ersichtlich, die entlang der kostenpflichtigen weissen Parkplätze aufgestellt sind.

Auf einigen weiss markierten Parkplätzen dürfen Anwohnerinnen und Anwohner mit einer Anwohnerparkkarte unbeschränkt und kostenlos parkieren. Dies überall dort, wo ein Vermerk auf der Signalisation das Parkieren mit Anwohnerparkkarte ausdrücklich gestattet. Solche Parkplätze sind in erster Linie in der Innenstadt und in Quartieren zu finden, in denen die Auslastung der Parkplätze überdurchschnittlich hoch ist.