Personenbeförderung

Wann benötige ich eine Bewilligung zur Personenbeförderung?

Betroffen sind Sonderformen des Linienverkehrs wie Fahrten von firmeneigenen Bussen zum Transport von Mitarbeitenden, Fahrten auf Rechnung von Auftraggebern, die keine Transportunternehmung sind, sowie Schülertransporte. Davon ausgenommen sind u.a. Behindertentransporte; diese benötigen weder eine kantonale Bewilligung noch eine Konzession des Bundes.

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Personenbeförderung und die ergänzende kantonale Personenbeförderungsverordnung erteilt das Amt für Mobilität Bewilligungen für die Durchführung von regelmässigen und gewerbsmässigen Personentransporten.

Anträge für eine Bewilligung sind spätestens drei Monate vor der geplanten Betriebsaufnahme an das Bau- und Verkehrsdepartement, Mobilität, zu richten.

Gesetzliche Grundlagen: