Veloparkplatzverordnung

Velos stehen in Veloständern

Sichere, überdachte und leicht zugängliche Veloabstellplätze machen das Velofahren noch attraktiver und verhindern, dass Velos in Hauseingängen und auf Trottoirs im Wege stehen.

Abstellplätze in Planung einbeziehen

Die Veloparkplatzverordnung (VeloPPV) richtet sich an Bauherren sowie Architektinnen und Architekten. Ob bei Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen: Abstellplätze für Velos und Mofas müssen bei der Planung frühzeitig berücksichtigt werden, damit die nötigen Flächen im Aussenraum und in den Gebäuden bereitgestellt und gute Zugänge geschaffen werden können.

Rechtsgrundlagen für Veloparkierung auf Privatarealen

Seit dem 1. November 2014 ist der geänderte § 73 des Bau- und Planungsgesetzes in Kraft. Dieser legt gesetzlich fest, dass auf Privatarealen Abstellplätze für Velos, Mofas, Kinderwagen und Kinderfahrzeuge geschaffen werden müssen. Die VeloPPV konkretisiert diese Bestimmungen. Sie hält unter anderem fest, wie viele Abstellplätze für Velos und Mofas jeweils zu errichten sind, und macht Angaben zur Qualität. Damit wird sichergestellt, dass Bauherrschaften sowohl bei Wohn- als auch Gewerbegebäuden genügend Abstellplätze für Velos und Mofas in guter Qualität erstellen. Um eine unverhältnismässige Belastung von Privaten zu vermeiden, enthält die Verordnung auch entsprechende Ausnahmeregelungen.

Für den Vollzug der VeloPPV ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) zuständig.

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