Parkplatzverordnung

Parkierte Autos

Foto: Patrik Boser

Bei Bauten und Anlagen auf Privatgrund wird die zulässige Anzahl an Parkplätzen für Personenwagen auf Basis der kantonalen Parkplatzverordnung (PPV) bestimmt. Die zulässige Anzahl Parkplätze bemisst sich anhand der Nutzungsart wie Wohnen, Gewerbe oder Lager sowie der Erschliessungsqualität durch den öffentlichen Verkehr am jeweiligen Standort.

Maximale Anzahl Parkplätze festgelegt

Mit der Festlegung maximal zulässiger Parkplatzzahlen trägt die PPV massgeblich dazu bei, dass das Verkehrsaufkommen im Kantonsgebiet auf einem stadt- und umweltverträglichen Niveau bleibt.

Für verkehrsintensive Nutzungen (mehr als 2'000 Fahrten pro Tag) werden seit 2010 mit einem sogenannten Fahrtenmodell die Auswirkungen auf das umliegende Strassennetz sowie die Umwelt begrenzt. Die Parkplatzverordnung gibt dabei in Ergänzung zum Bau- und Planungsgesetz die Parameter zur Berechnung der zulässigen Anzahl Fahrten vor.